Verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist steuerrechtlich eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und keine Auswirkung auf das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft hatte. Beispiel wäre z.B. ein objektiv überhöhtes Geschäftsführergehalt oder der Verkauf eines Vermögensgegenstandes unter Wert von der Gesellschaft an den Gesellschafter.

Die Satzung kann eine Regelung enthalten, die eine Erstattungspflicht für erfolgte verdeckte Gewinnausschüttungen vorsieht. Ist eine solche Klausel nicht vorgesehen, führt ein Vorgang, der steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt nicht in jedem Fall zu einer zivilrechtlichen Erstattungspflicht.

Dies kann nur dann angenommen werden, wenn der zugrunde liegende Vertrag auch zivilrechtlich unwirksam ist.

Kanzlei Henning Schröder
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