Haftung des Geschäftsführers

Bei der Haftung des Geschäftsführers werden drei grundsätzliche Konstellationen unterschieden:

Haftung gegenüber der Gesellschaft

Haftung gegenüber Dritten (Gläubigern der Gesellschaft)

Haftung gegenüber den Gesellschaftern

Die im Folgenden erörterten Haftungsgrundsätze dürften auch auf den Geschäftsführer einer „klassischen“ GmbH & Co. KG übertragbar sein, wenn sich die Aufgabe der GmbH auf die Geschäftsführung bei der KG beschränkt.[1]


[1] Ausführlich Nietsch GmbHR 2014, 348.

 

Kanzlei Henning Schröder
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