|
|
|
Haftung des Geschäftsführers Bei der Haftung des Geschäftsführers werden drei grundsätzliche Konstellationen unterschieden: Haftung gegenüber der Gesellschaft Haftung gegenüber Dritten (Gläubigern der Gesellschaft) Haftung gegenüber den Gesellschaftern Die im Folgenden erörterten Haftungsgrundsätze dürften auch auf den Geschäftsführer einer „klassischen“ GmbH & Co. KG übertragbar sein, wenn sich die Aufgabe der GmbH auf die Geschäftsführung bei der KG beschränkt.
|
|
|
| Kanzlei Henning Schröder anwalt@rakanzlei-hs.de |