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Bei der Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen organisiert werden soll, sind folgende Entscheidungsparameter zu berücksichtigen: Haftungsverhältnisse Organisation Kapitalaufbringung Steuern und sonstige Kosten Publizität Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die GmbH ist (zusammen mit der GmbH & Co. KG) die bei mittelständischen Unternehmen am meisten verbreitete Rechtsform. Ihr Vorteil wird vor allem in der Haftungsbeschränkung gesehen. Dabei sind jedoch gerade bzgl. der Kapitalaufbringung und –erhaltung besondere rechtliche Vorgaben zu beachten. Das GmbHG wurde zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) mit Wirkung zum 01.11.2008 grundlegend reformiert. Die nachfolgenden Seiten erläutern die wesentlichen Aspekte der GmbH mit den gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bezügen. Auf die Unterschiede zur GmbH & Co. KG wird an einigen Stellen eingegangen.
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| Kanzlei Henning Schröder anwalt@rakanzlei-hs.de |