Der „Weg in die GmbH“ kann durch sehr verschiedene Instrumentarien gegangen werden:

Neben „normalen“ Neugründung steht die Aktivierung einer inaktiven Gesellschaft (sog. Mantelgesellschaften) sowie die Umwandlung zur Verfügung. Einen Sonderfall stellt die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) dar.

 

Kanzlei Henning Schröder
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