Unterscheidung GmbH - AG

Die GmbH ist – ebenso wie die AG – eine juristische Person. Sie unterscheidet sich von der AG in drei wesentlichen Punkten:

1. Die Regelungen des AktG sind grundsätzlich zwingend (§ 23 Abs. 5 AktG). Bei der Gestaltung der Satzung kann vom Gesetz nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Im Gegensatz dazu ist das GmbHG grundsätzlich dispositiv. Vom Gesetz kann also immer abgewichen werden, wenn nicht ausdrücklich eine zwingende Regelung vorliegt.

2. Nur bei der AG ist ein Aufsichtsrat zwingend vorgesehen. Bei einer GmbH ist dieses Organ nur dann vorhanden, wenn die Satzung dies ausdrücklich bestimmt oder wenn die Gesellschaft mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt.

3. Bei einer AG ist der Anteilshandel über die Börse grundsätzlich möglich. Aktien werden formfrei übertragen. Bei der GmbH unterliegt jede Anteilsübertragung der Beurkundungspflicht.

 

Kanzlei Henning Schröder
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