Steuerrechtliche Aspekte des Insolvenzverfahrens

Wichtige Themen aus dem Zusammenspiel von Insolvenzrecht und Steuerrecht sind:

Beendigung des umsatzsteuerlichen Organschaft in der Insolvenz

Sanierungserlass und Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)

Gewerbesteuerliche Zuständigkeiten und Sanierungsplan

Schenkungssteuerliche Behandlung von Forderungsverzichten zu Sanierungszwecken

In Sanierungsfällen kann mit einzelnen Gläubigern ein (teilweiser) Schuldenerlass vereinbart werden. Grundsätzlich entsteht durch diese Vereinbarungen ein Ertrag. Bei Personengesellschaften stellt sich dann die Frage, wem dieser Ertrag zuzurechnen ist, wenn mit der Sanierung gleichzeitig eine Anteilsübertragung einhergeht.

Der Ertrag ist demjenigen zuzurechnen, der die Verbindlichkeiten wirtschaftlich tragen sollte. Das kann der neue Gesellschafter sein, wenn der Verzicht im wesentlichen ihm nützt. Allerdings kann die Zurechnung auch an den Altgesellschafter erfolgen, wenn dieser durch die Vereinbarung von einer Haftung befreit wird.[1]

Fällt ein im Privatvermögen des Darlehensgebers vorhandenes Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz aus, so ist dieser Darlehensverlust steuerlich nach bisheriger Auffassung unbeachtlich.[2]

Hinsichtlich der Sanierungsgewinne stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen von einer Steuererhebung abgesehen werden oder Steuern gestundet werden können (§§ 163, 222, 227 AO).[3] Eine generelle Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen auf der Grundlage eines Erlasses ist nicht möglich.[4]

Sanierungsgewinne sind nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.[5]


[1] BFH, Urteil vom 22.01.2015 - IV R 38/10.

[2] Vgl. kritisch dazu Aigner DStR 2016, 345.

[3] Dazu OFD Niedersachsen, Verfügung vom 25.04.2016 – S 2140 – 8 – St 244, DStR 2016, 2111.

[4] Sistermann DStR 2016, 689.

[5] Kahlert/Schmidt DStR 2017, 1897.

 

Kanzlei Henning Schröder
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