Bei der Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen organisiert werden soll, sind folgende Entscheidungsparameter zu berücksichtigen:

Haftungsverhältnisse

Organisation

Kapitalaufbringung

Steuern und sonstige Kosten

Publizität

Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Die GmbH ist (zusammen mit der GmbH & Co. KG) die bei mittelständischen Unternehmen am meisten verbreitete Rechtsform.[1] Ihr Vorteil wird vor allem in der Haftungsbeschränkung gesehen. Dabei sind jedoch gerade bzgl. der Kapitalaufbringung und –erhaltung besondere rechtliche Vorgaben zu beachten.

Das GmbHG wurde zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) mit Wirkung zum  01.11.2008 grundlegend reformiert.

Die nachfolgenden Seiten erläutern die wesentlichen Aspekte der GmbH mit den gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bezügen. Auf die Unterschiede zur GmbH & Co. KG wird an einigen Stellen eingegangen.[2]



[1] Zu empirischen Daten Kornblum GmbHR 2015, 687; Bayer/Hoffmann GmbHR 2014, 12.

[2] Zur historischen Entwicklung der GmbH & Co. KG: Fleischer/Wansleben GmbHR 2017, 169.

Kanzlei Henning Schröder
anwalt@rakanzlei-hs.de